Stadt-, Fern- und Kurierfahrten

 

    

Taxi-Service rund um die Uhr:    

      

  • Sie wollen heute ausgehen
  • Sie haben den Bus verpasst
  • Sie wollen vom Bahnhof abgeholt werden
  • Ihr Auto springt nicht an
  • Sie haben gar kein Auto
  • Großraumtaxi bis 8 Personen

      

Ob für Ihre Taxifahrt von einem Ort zum anderen, die sichere  Fahrt von Ihrem Restaurant oder der Familienfeier nach Hause, wir sind immer  der richtige Ansprechpartner. Jeder Fahrgast ist anders und hat spezielle  Wünsche und Bedürfnisse auf die wir uns gerne einstellen. Wir bieten Ihnen mit  unserem fachkundigen und netten Personal immer eine sichere Fahrt, egal wohin.

 

Kurierfahrten gehören ebenfalls zu unserem Service.
Ersatzteile für Fahrzeuge, Werkstücke,  Medikamente, Dokumente oder sonstige Waren, die von Größe und Gewicht mit einem  PKW oder unserem Transporter bewegt werden können und dringend woanders benötigt werden, fahren  wir rund um die Uhr, egal wie weit.

Kurierfahrten unterliegen nicht der Tarifpflicht.  Wir würden uns freuen, Ihnen ein Angebot machen zu dürfen.

 

 

sitzende Krankenbeförderung

 

  • Sitzende Krankenfahrten für alle Kassen:
  • von und zum Arzt/Wohnung
  • von und zum Krankenhaus/Klinik
  • von und zur Kurklinik in ganz Deutschland
  • mit Fahrgästen, die während der Fahrt keiner besonderen  ärztlichen Betreuung bedürfen.

Welche Kosten entstehen?

      

1. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man bei den  gesetzlichen Krankenkassen von den Fahrtkosten befreit werden (fragen Sie  hierzu bitte unser Fahrpersonal)

      

2. Die 2%-Regelung , d. h. Sie müssen zunächst jede Fahrt  selbst bezahlen (und Quittungen sammeln. Wenn 2 % Ihres Einkommens an Ausgaben  (dazu zählen auch die Kosten für Medikamente oder Zuzahlungen bei Massagen u.  ä.) erreicht sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung  stellen und sind für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit!)

      

3. Bei Einweisung oder Entlassung aus einem Krankenhaus ist  die Zuzahlung auf mindestens 5,- € , höchstens 10,- €, jedoch auf nicht mehr  als 10% je Fahrt begrenzt, der Rest wird von uns mit der Krankenkasse  verrechnet.

      

4. Bei Arbeitsunfällen ist eine Berufsgenossenschaft der  Kostenträger und übernimmt auch alle Fahrtkosten.

      

5. Alle anderen Krankenfahrten müssen nach Tarif bezahlt werden.

      

GRUNDLAGE FÜR ALLE O. A. FAHRTEN IST JEWEILS EINE VOM ARZT  AUSGESTELLTE VERORDNUNG EINER KRANKENBEFÖRDERUNG!!! 

 

 

Lotsendienste

 

Sie sind auf einer Feier "versackt" und müssen unbedingt Ihr Fahrzeug mit nach Hause nehmen, oder Sie sind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage Ihr Fahrzeug weiter zu führen?

Für diesen Fall bieten wir Ihnen den Lotsendienst an, welcher mit einem zweiten Fahrer durchgeführt wird, sodass Ihr PKW sicher bei Ihnen zu Hause abgestellt wird.